Arbeiten in der Schweiz: Diese Aufenthaltsbewilligungen benötigen Sie

Arbeitsvisum oder nicht? Vereinfachen Sie Ihren Start in der Schweiz mit unserem Leitfaden zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen.
 

Die Schweiz ist verlockend für Arbeitnehmer

Hohe Löhne, interessante Steuervorteile, eine robuste Wirtschaft, hohe Lebensqualität, freundliche Menschen und eine fantastische Landschaft: Die Schweiz ist für Arbeitssuchende aus aller Welt äußerst attraktiv. Allein im Jahr 2023 sind über 260.000 Menschen in die Schweiz eingewandert - darunter viele Deutsche.

Spielen auch Sie mit dem Gedanken, in der Schweiz zu arbeiten und sich dauerhaft in dem Alpenland niederzulassen? Dann sollten Sie sich mit Themen wie „Arbeitsbewilligung“ und „Aufenthaltsbewilligung“ auseinandersetzen. Auch als Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, aber zum Beispiel in Deutschland wohnt, müssen Sie einige wichtige Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
 

Braucht jeder ein Arbeitsvisum für die Schweiz?

Nein. Bürger aus EU- (Europäische Union) und EFTA-Staaten (European Free Trade Association) benötigen für einen Job in der Schweiz kein Visum, dafür sind unter Umständen bestimmte Aufenthaltsbewilligungen notwendig. Kommen Sie aus einem Drittstaat, brauchen Sie in der Regel ein Arbeitsvisum sowie eine Aufenthaltsbewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. 
 

Darf man als EU-Bürger einfach so in der Schweiz arbeiten?

Als EU-Bürger oder EFTA-Bürger dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz arbeiten. Abgeschlossene Abkommen zwischen der Schweiz und den EU- und EFTA-Staaten erleichtern den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Bei einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr brauchen Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Allerdings besteht eine Meldepflicht bei den zuständigen Behörden, um Bußgelder zu vermeiden. Diese muss spätestens 8 Tage vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Dies ist auch online möglich.

EU-/EFTA-Bürger, die in der Schweiz selbständig tätig sein möchten, müssen nachweisen, dass sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben (z. B. durch Geschäftsdokumente, Businessplan, Finanznachweise).
 

Ab wann braucht man in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung?

Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Die Art der Bewilligung hängt von der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.
 

Welche Bewilligungen benötigt man, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen?

Es gibt drei wichtige Arten von Bewilligungen, die zum Beispiel für Deutsche gelten, wenn sie in der Schweiz einem Job nachgehen möchten:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung - Ausweis L
  • Aufenthaltsbewilligung - Ausweis B
  • Niederlassungsbewilligung - Ausweis C
  • Grenzgängerbewilligung - Ausweis G
     

Was ist ein „Kurzaufenthalt­sbewilligung - ­Ausweis L“?

Die „Kurzaufenthaltsbewilligung - Ausweis L“ ist eine Aufenthaltsbewilligung für erwachsene Personen, die länger als 90 Tage und weniger als 365 Tage in der Schweiz arbeiten wollen oder werden. Der „Ausweis L“ eignet sich also, wenn Sie als Praktikant oder Saisonarbeiter in einem Kanton der „Confoederatio Helvetica“ tätig sein möchten. Die Kurzaufenthaltsbewilligung eignet sich auch, wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz haben.
 

„Aufenthaltsbewilligung - Ausweis B“: Was ist daran besonders?

Möchten Sie länger als ein Jahr in der Schweiz arbeiten und wohnen? Dann müssen Sie als EU/EFTA-Bürger eine Aufenthaltsbewilligung „Ausweis B“ beantragen. Wurde diese genehmigt, dürfen Sie sich fünf Jahre lang in der Schweiz aufhalten und dort einem Job nachgehen. Danach können Sie zum Beispiel eine Verlängerung um weitere fünf Jahre beantragen.
 

Wo beantragen ausländische Arbeitnehmer ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung?

Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt (in der Schweiz oft „Personenmeldeamt“, „Bevölkerungsdienst“ oder „Einwohnerkontrolle“ genannt) der Gemeinde, in der Sie wohnen werden. In größeren Städten wie Zürich gibt es mehrere solcher Ämter. Erkundigen Sie sich, welches Amt für Sie zuständig ist und vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin.
 

Welche Unterlagen benötigt man für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?

Um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig: ein gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Passfoto, ein Krankenkassen-Nachweis (Grundversicherung), Dokumente über den Familienstand (zum Beispiel das Familienbuch oder eine Heiratsurkunde), Ihr Arbeitsvertrag und eine Kopie Ihres aktuellen Schweizer Mietvertrages. 

Informieren Sie sich zudem bei der Schweizer Gemeinde, die für Sie zuständig ist, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen - beispielsweise einen international gültigen Führerschein.
 

Was bringt die „Niederlassungsbewilligung - Ausweis C“?

Wenn Sie nach Ablauf der fünfjährigen Aufenthaltsdauer bzw. nach zehn Jahren (bei Verlängerung des „Ausweises B“) länger in der Schweiz leben und arbeiten möchten, benötigen Sie die „Niederlassungsbewilligung - Ausweis C“. Mit dem „Ausweis C“ erhalten Sie unter anderem ein uneingeschränktes Arbeits- und Aufenthaltsrecht im Alpenstaat.
 

Für wen gilt die „Grenzgängerbewilligung - Ausweis G“?

Wenn Sie beispielsweise in Deutschland wohnen, aber überwiegend in der Schweiz arbeiten, gelten Sie als Grenzgänger. Wichtig ist, dass Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause fahren und somit regelmäßig über die Grenze pendeln. 

Als EU/EFTA-Bürger benötigen Sie eine besondere Grenzgängerbewilligung - den „Ausweis G“. Dieser wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags (maximal fünf Jahre) erteilt und kann verlängert werden, solange die Anforderungen erfüllt sind. 
 

Wo und wie beantragt man die „Grenzgängerbewilligung“?

Die „Grenzgängerbewilligung“ muss von Ihrem Arbeitgeber oder von Ihnen selbst bei der kantonalen Migrations- oder Ausländerbehörde beantragt werden. Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Arbeitsort in der Schweiz. 

Für die Beantragung einer G-Bewilligung benötigen Sie unter anderem einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz, einen Wohnsitznachweis, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
 

Wer kann Ihnen bei den Formalitäten helfen?

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Zum einen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Schweiz sehr gut weiterhelfen. Vor allem größere Unternehmen haben Personalabteilungen, die sich mit den Bewilligungen und den damit verbundenen Besonderheiten gut auskennen. Ebenso können Sie sich direkt an die Schweizer Behörden wenden, beispielsweise an die Gemeindeverwaltungen. Auch wir von Ratbacher unterstützen Sie gerne im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens.

Bilder: Canva